257.192 Betreiber für UAS beim LBA registriert
Seit In-Kraft-Treten der neuen EU-Drohnenverordnung haben sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bis zum 30.04.2021 insgesamt 257.192 Betreiber für Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) erfolgreich registriert.
Registrieren muss sich seit dem 01. Januar 2021 jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 Gramm oder mehr betreiben will. Registrieren müssen sich aber auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 Gramm Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, zum Beispiel einer Kamera, ausgestattet ist.
Das große Interesse an dem Thema UAS in Deutschland spiegeln auch die Zahlen für den für die Steuerer von UAS in der Offenen Kategorie erforderlichen „EU-Drohnenführerschein“ – den EU-Kompetenznachweis bzw. das EU-Fernpilotenzeugnis – wider. Die Prüfung für den EU-Kompetenznachweis für die Offene Kategorie, Unterkategorien A1 und A3, haben im genannten Zeitraum 162.663 UAS-Steuerer erfolgreich bestanden, für das EU-Fernpiloten-Zeugnis für die Offene Kategorie, Unterkategorie A2, kann das LBA 2.985 bestandene Prüfungen vermelden.