Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung für UAS-Betreiber verpflichtend. Nach erfolgreicher Registrierung stellt der EU-Mitgliedstaat eine Registrierungsnummer aus, die den Betreiber individuell identifiziert. Der Betreiber ist gemäß Artikel 14 Absatz 8 der genannten Verordnung verpflichtet, diese Registrierungsnummer auf jedem seiner unbemannten Luftfahrzeuge anzubringen.
Der Gesetzgeber hat keine Größe oder Beschaffenheit der Aufbringung der Registrierungsnummer festgelegt. Diese muss also nicht mehr wie früher, feuerfest sein. Der Ort, wo der Aufkleber oder die Beschriftung auf das Modell platziert werden soll ist nicht spezifiziert. Er soll aber leicht sichtbar angebracht werden, dies kann aber auch im Modell erfolgen. Du kannst die Nummer auch mit einem Stift auf dein Modell schreiben. Aufkleber sind da aber ein bisschen schicker, vor allem mit QR-Code.